Cosplay - und Waffenregeln

1. Verboten sind folgende Dinge:

Showkämpfe sind auf dem gesamten Gelände untersagt.

2. Intime Körperstellen wie Busen, Schritt und Po müssen bei beiden Geschlechtern ausreichend bedeckt sein.

3. Lebende Tiere sind grundlegend nicht gestattet.

4. Jeder Cosplayer ist für sein Cosplay und seine Requisiten selbst verantwortlich. Es gibt seitens des Veranstalters keine Möglichkeit der Lagerung und Bewachung. Der Veranstalter kann nicht für dadurch entstandene Schäden und Verluste haftbar gemacht werden.

5. Es gilt das Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das Tragen echter Waffen ist somit nicht gestattet, gleiches gilt insbesondere für verbotene Waffen und Anscheinswaffen. Dazu zählen beispielsweise:

– echte Schusswaffen, Softair- und Gaspistolen, echte Munition, Explosivkörper, Pyrotechnik, Wurfwaffen, Schlagringe, Stahlruten, Totschläger, Würgewaffen, Hieb- und Stichwaffen mit scharfer / stumpfer Klinge oder Spitzen, Holz ab einer Dicke von 3 cm.

6. Erlaubt sind folgende Waffen:

– Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik & Kinderspielzeugwaffen

– abgestumpfte Hieb-, und Stoßwaffenimitationen

– biegsame Spitzen an Gegenständen wie Speeren oder Pfeilen

– LARP-Waffen

– Waffen bis zu max. 1,50 m aus Holz, Pappe, Plastik, Weichmaterial, Schaumstoff (z. B. Bauschaum) oder Thermoplastiken sowie aus einer Kombination daraus

– Gehstöcke und Stäbe mit einer Gesamtlänge von 2 m

– Sensen nicht größer als 1,50 m, Sensenblatt max. 0,80 m lang

– funktionslose Bögen ohne echte Sehnen, max. 1,50 m und Köcher mit Pfeilattrappen

– Reitgerten max. 1 m, Peitschen max. 1,50 m inkl. Peitschenschlag

– Wurfwaffen aus weichen, biegsamen Materialien ohne festen Kern

– Schilde bis zu einem Durchmesser von 80 cm

7. Auf die Darstellung von Verletzungen ab 10 cm Durchmesser ist zu verzichten. Dies schließt täuschend echt aussehende Schnitt-, Brand und Fleischwunden ein.

8. Euer Make-Up darf, inklusive sämtlicher Bestandteile, des Cosplays nicht abfärben und die Kleidung der Besucher verschmutzen.

9. Kunstblut darf verwendet werden. Ebenso ist die Darstellung von Zombies erlaubt. Beides jedoch bitte im begrenzten Rahmen.

10. Maße für ausladende Kostüme:

– Röcke/Kleider: max. 2 m Durchmesser – Schleppen und Schwänze: max. 1 m Länge ab Fußende – Flügel (flexibel; Flügel, die man anlegen und ausstrecken kann): max. Spannweite 2 m je Flügel ausgestreckt; eingeklappt max. – Höhe des Kostüms insbesondere mit Flügeln, Kronen: 2,50 m

11. Stacheln dürfen maximal 5 cm lang sein. Zudem müssen sie stumpf sein.

12. Sämtliche Rüstungsteile müssen fest am Körper befestigt sein.

13. Es besteht die Möglichkeit sich vor Ort umzuziehen und zu schminken. Wir bitten dabei um gegenseitige Rücksichtnahme. Gedrängel wird seitens des Veranstalters nicht geduldet.

13.a) Teilnehmer des Cosplaywettbewerbes können während der Bühnenzeit die Garderoben im Backstagebereich benutzen. Außerhalb des Wettbewerbes steht der Backstagebereich nur den Showacts zur Verfügung